Finanzierung
Nach § 41 SGB XI hat jeder zu Hause lebende Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad Anspruch auf den Besuch einer Tagespflege, ohne dass die anderen Leistungen davon berührt werden.
Die Pflegeversicherung trägt die Kosten für die Pflege und Betreuung sowie die Fahrtkosten bis zum Erreichen des jeweiligen Höchstbetrages des Pflegegrades. Für den Tagesgast entsteht ein Selbstkostenanteil für Unterkunft und Verpflegung. Hierfür kann aber der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI in Höhe von 125 Euro eingesetzt werden.
Den Höchstbetrag, der von den Pflegekassen übernommen wird, entnehmen Sie bitte der Tabelle..
Pflegegrad 2 689 Euro
Pflegegrad 3 1.298 Euro
Pflegegrad 4 1.612 Euro
Pflegegrad 5 1.995 Euro